Archiv der Updates zur COVID-19-Pandemie

13. März 2020

Die Zahl der Erkrankungen am Coronavirus ist in den letzten Tagen in Bayern deutlich angestiegen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat daher am 13. März in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Heilpädagogischen Tagesstätten erlassen. 

Danach dürfen Kinder vorerst bis einschließlich 19. April 2020 keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag, dem 16. März 2020. Damit entfallen die regulären Betreuungsangebote.  

22. März 2020

Liebe Eltern, wir haben heute die Nachricht erhalten, daß die Regelungen zur Notbetreuung für die Kindertageseinrichtungen zum Teil deutlich erweitert wurden. Anbei erhalten Sie die neuesten Informationen und das auszufüllende Formular mit der Bitte um Beachtung. 

Bitte melden Sie sich bei uns unter der folgenden e-Mail-Adresse, wenn Sie Ihr Kind bringen möchten: traeger-kindergarten-hort-stbenno@gmx.de 

Es wäre hilfreich, wenn Sie uns gleich auch Ihre Telefonnummer mit in die e-Mail schreiben, dann können wir einfacher mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Bitte bringen Sie Ihr Kind persönlich in die Einrichtung – am besten mit dem schon ausgefüllten Formular. 

19. April 2020

Verlängerung des Betretungsverbots für Kitas: 

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

Mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. April 2020 wurde die bislang bis zum 19. April 2020 geltende Allgemeinverfügung um eine Woche bis zum 26. April 2020 verlängert.

Am 10. April 2020 ist außerdem die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) in Kraft getreten. Danach müssen sich Personen, die sich nach dem 9. April 2020 im Ausland aufgehalten haben, in häusliche Quarantäne begeben, sofern keine Ausnahme nach § 2 EQV gegeben ist.

Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde mit Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2020 ausgeweitet: In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in einem der abschließend genannten Bereiche der kritischen Infrastruktur tätig ist.

04.06.2020

Liebe Eltern, unsere Einrichtung ist aufgrund der COVID-19-Pandemie nun schon seit mehreren Wochen leider geschlossen. Das Betretungsverbot für Kindertagesstätten wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erneut verlängert.

Aktuell gilt es bis einschließlich 30.06.2020. Parallel wird aber die Betreuung ab dem 15.06.2020 weiter ausgeweitet. Näheres können Sie unter folgendem Link nachlesen: www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php 

Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, finden Sie auch unter dem Link das notwendige Formular.

Bitte bringen Sie Ihr Kind persönlich in die Einrichtung und am besten auch das bereits ausgefüllte Formular für die Notbetreuung. Wir bitten Sie uns parallel eine Email zu senden, wenn Sie ihr Kind in die Notbetreuung geben möchten: traeger-kindergarten-hort-stbenno@gmx.de

Es wäre hilfreich, wenn Sie uns auch Ihre Telefonnummer schreiben könnten , dann können wir einfacher Kontakt aufnehmen.

01.07.2020

Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat das bislang noch bestehende Betretungsverbot bis zum 30.06.2020 nicht verlängert.

Daher sind wir seit dem 01.07.2020 von der „erweiterten Notbetreuung“ in den „eingeschränkten Regelbetrieb“ übergegangen.

Dies freut uns natürlich sehr, denn somit können alle Kinder wieder den Kindergarten und Hort besuchen.

Um jedoch die Infektionsketten weiterhin so gering wie möglich zu halten, werden wir bis zu den Sommerferien das bestehende Betretungsverbot für Sie als Eltern beibehalten.

Ebenso möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die neuen Antragsformulare zur Geschwisterermäßigung für das Kindertageseinrichtungsjahr 2020/2021 mit dem Antrag auf Einkommensberechnung (nur für Hort), den Informationsblättern zur Geschwisterermäßigung und Einkommensberechnung und den Fallbeispielen auf der MFF-Internetseite der Landeshauptstadt München unter dem Kita-Jahr 2020/2021 eingestellt sind.

Wir würden Sie bitten schnellst möglich diese Anträge bei uns einzureichen.

Unter folgendem Link sind sie eingestellt:

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Bildung-und-Sport/Kindertageseinrichtungen/muenchner-foerderformel/elternentgelte.html

Update: 12.11.2020

Das Bayerische Staatsministerium setzt den Drei-Stufen-Plan bis mindestens 30. November 2020 aus (Auszug aus dem 374. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung).

Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Kindertagesseinrichtungen/HPTs grundsätzlich offenbleiben. Der Drei-Stufen-Plan, der sich an der Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird daher bis mindestens 30. November 2020 ausgesetzt.

Ab dem 12. November 2020 gilt daher: In allen Kindertageseinrichtungen/HPTs findet der Regelbetrieb unter Beachtung des aktualisierten Rahmen-Hygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rechtslage statt. Regelbetrieb bedeutet: Die regulären Öffnungszeiten werden eingehalten, das Angebot erfolgt entsprechend dem Betreuungsvertrag bzw. den Buchungen.

Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung werden im Einzelfall durch das zuständige Gesundheitsamt nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen mit Bezug zur Einrichtung vorliegt.

Update: 30.12.2020

Wichtige Informationen zur Testpflicht für Reiserückkehrende aus Corona-Risikogebieten 

Update: 15.12.2020

Liebe Eltern,
der Betrieb der Kindertageseinrichtung ist uns wie gestern geschrieben voraussichtlich ab
dem 16.12.2020 grundsätzlich untersagt. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu
Hause betreut werden. Es wird aber eine Notbetreuung sichergestellt.
Die Notbetreuung erhalten folgende Personengruppen:
Kinder deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können,
insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.
Für die Anmeldung zur Notbetreuung ist dieses Formular vorgesehen, in dem
beide Erziehungsberechtigten bestätigen, daß Sie die Betreuung nicht auf andere
Weise sicherstellen können. Im Falle des alleinigen Sorgerechts genügt natürlich die
Unterschrift des alleinigen Sorgeberechtigten.
Bitte lassen Sie Herrn von Voss das Formular per Mail bis zum 15.12.2020 abends
zukommen, wenn Sie Ihr Kind für die Notbetreuung anmelden möchten.
Bitte beachten sie auch weiterhin, daß wir nur gesunde Kinder, die nicht in Quarantäne sind
oder die letzten 14 Tage keinen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person hatten in
die Notbetreuung aufnehmen können.
Nachlesen können Sie das hier: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php
Das beste zum Schluß: Das Team geht wieder online… d.h. wir werden Ihnen und Ihren
Kindern wieder ein Zoom Programm anbieten. 
Wir wünschen Ihnen eine geruhsame, friedliche und gesunde Adventszeit.
Bedanken möchten wir uns sehr bei allen, die so tatkräftig mithelfen.


Update 01.02.2021

Liebe Eltern,

mit vielen Grüßen vom Träger darf ich Ihnen nachfolgende Information geben. 
Am 26.1.2021 hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen die Eltern pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.Die Details entnehmen Sie bitte dieser Information für Eltern des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Bezüglich der Rückvergütung kommen wir, sobald uns die Details für die Erstattung vorliegen, gerne auf Sie zu. 

Für Rückfragen diesbezüglich steht Ihnen der Träger unter traeger-kindergarten-hort-stbenno@gmx.de zur Verfügung.

Danke und viele GrüßeSebastian von Voss  

Update 07.01.2021

Ein gutes neues Jahr 2021!

Liebe Eltern,
wir hoffen Sie hatten schöne Weihnachten und wünschen Ihnen allen ein gutes neues Jahr
und vor allem Gesundheit für Sie und Ihre Familie.
Wie Sie bestimmt den Medien entnommen haben wurde der Lockdown bis zunächst 31.
Januar 2021 verlängert. Am 6.1. hat der Bayerische Ministerrat beschlossen auch die
Kindertagesstätten weiterhin geschlossen zu halten. Die Notbetreuung ist weiter zulässig.
Am 8.1. muss der Landtag noch zustimmen – falls sich hier Änderungen ergeben informieren
wir Sie separat.
Die Notbetreuung ist für alle Eltern vorgesehen, die eine Betreuung ihrer Kinder nicht auf
andere Weise sicherstellen können.
Im Schreiben des Staatsministeriums heißt es:
„Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir Ihnen hiermit viel abverlangen.“

Wir freuen uns auf Ihre Kinder. Um besser planen zu können hilft es uns sehr, wenn Sie uns
dieses Formular zukommen lassen.
Bitte schicken Sie es bis Sonntag, den 10.01.2021 an die E-Mailadresse video@kindergarten-hort-sankt.benno.de.
Ab Montag, den 11.01.2021 senden Sie bitte das Notbetreuungsformular an die
E- Mailadresse von Herrn von Voss: leitung@kindergarten-hort-sankt-benno.de.
Das hilft uns, um z. B. in der Küche richtig zu disponieren.
Bitte beachten sie auch weiterhin, daß wir nur gesunde Kinder, die nicht in Quarantäne sind
oder die letzten 14 Tage keinen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person hatten in die
Notbetreuung aufnehmen können.
Nachlesen können Sie das hier: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php
Bedanken möchten wir uns sehr bei allen, die so tatkräftig mithelfen.

Update 17.6.2021

Änderung des Grenzwertes für den eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 21. Juni 2021

Ab Montag, den 21. Juni 2021, gelten neue Grenzwerte für die Kindertagesbetreuung. Der Grenzwert für den Regelbetrieb mit offenen Konzepten wird von 50 auf 100 angehoben.

Es gelten dann folgende Regelungen:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 0 bis 100 kann die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb stattfinden, d.h. auch offene Konzepte sind möglich.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 165 ist die Kindertagesbetreuung nur im eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Es müssen feste Gruppen gebildet werden.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 165 ist nur eine Notbetreuung zulässig.

Das Verfahren zum Wechsel von Regelbetrieb, eingeschränktem Regelbetrieb und Notbetreuung bei den jeweiligen Inzidenzwerten („3- bzw. 5-Tage-Regel“) bleibt wie bisher bestehen. Die Kreisverwaltungsbehörden werden, wie bislang auch, jeweils amtlich bekanntmachen, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem maßgeblichen Inzidenzwert von 165 bzw. 100 liegt oder wenn der maßgebliche Inzidenzwert wieder überschritten wird.

Update 7.6.2021

7-Tage-Inzidenz 0-50 – Regelbetrieb
In den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen kann Regelbetrieb stattfinden. Das bedeutet, alle Kinder können ihre Kita besuchen und es können auch offene Konzepte durchgeführt werden.Update 27.4. und 5.5.2021:

Liebe Eltern,

das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat bzgl. der Betreuung ein neues Modell erstellt (siehe 404. Newsletter vom 5. März 2021- Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung).

Hierzu wird folgendes mitgeteilt:

Möglichkeit der Rückkehr zum Regelbetrieb / 7-Tage-Inzidenz

Ab dem 15. März 2021 besteht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7- Tage-Inzidenz von unter 50 die Möglichkeit, in den Regelbetrieb zurückzukehren und wieder mit offenen Konzepten zu arbeiten. Im Folgenden möchten wir Sie detailliert über die ab dem 15. März geltenden Regelungen informieren:

7- Tage Inzidenz unter 50
Regelbetrieb für Kindergarten und Hort: Die Kitas können wieder mit offenen Konzepten arbeiten

7- Tage Inzidenz 50- 100 im Kindergarten
Eingeschränkter Regelbetrieb: Die Betreuung aller Kindergartenkinder in festen Gruppen ist möglich

7- Tage Inzidenz über 100 im Kindergarten
Notbetreuung: Es werden nur die Kindergartenkinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.

NEU AB DEM 10.05.2021:

7- Tage Inzidenz 50- 165 im Hort
Eingeschränkter Regelbetrieb: Die Betreuung aller Hortkinder in festen Gruppen ist möglich

7- Tage Inzidenz über 165 im Hort
Notbetreuung: Es werden nur die Kindergartenkinder betreut, deren Eltern eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können.

Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden werden jeweils am Freitag jeder Woche die für den betreffenden Landkreis oder die betreffende kreisfreie Stadt maßgebliche Inzidenzeinstufung bestimmen. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis oder die betreffende kreisfreie Stadt jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

Beispiel: Die 7-Tage-Inzidenz für einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt liegt am Freitag, den 19. März 2021 über 50. Für die gesamte darauffolgende Woche (22. März 2021 bis 28. März 2021) befinden sich die Kindertageseinrichtungen im betreffenden Landkreis bzw. der betreffenden kreisfreien Stadt im eingeschränkten Regelbetrieb, selbst, wenn die 7-Tage- Inzidenz im Laufe der Woche unter den Wert von 50 sinken oder über den Wert von 100 steigen sollte. Sowohl im (eingeschränkten) Regelbetrieb wie auch in der Notbetreuung findet der Rahmenhygieneplan Anwendung. Dieser wird immer wieder aktuell überarbeitet, sollten Veränderungen eintreten.

Wir werden unsere Eltern immer freitags über die neuen Regelungen informieren und in welcher Betreuungsform (Regelbetrieb, Eingeschränkter- Regelbetrieb oder Notbetreuung) wir uns befinden

Alle Informationen können Sie auch direkt auf den Internetseiten des Staatsministeriums nachlesen (www.stmas.bayern.de).

Um auch die Infektionsketten weiterhin so gering wie möglich zu halten, wird das bestehende Betretungsverbot für Sie als Eltern beibehalten.

Ab sofort gilt auch bei uns ab dem „Tor- Eingang“ eine Maske-Mund-Nasenbedeckung.

Bitte halten Sie auch den Mindestabstand von 1,50 m ein.

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