Bestätigung über steuerbegünstigte Zuwendungen
Der St. Vinzentiusverein – Konferenz St. Benno ist durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes München, Steuernummer 143/222/305 vom 13.02.2018 für den letzten Veranlagungszeitraum 2014-2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Jugendhilfe (Kindergarten und Hort St. Benno) verwendet wird. Dieser Beleg gilt bis 200 Euro zusammen mit dem Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung.
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